Facebook-Kommentar – BR setzt sich mit SKW Schwarz vor Gericht durch

Im Streit um den Ausschluss eines Users von der Kommentierungsfunktion auf Facebook konnte sich der Bayerische Rundfunk (BR) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durchsetzen. Die Richter folgten damit der Argumentation der SKW Schwarz-Partner Martin Diesbach (Medienrecht) und Florian Hensel (Digital Business, beide München), die den BR in dieser Sache vertreten hatten.

Demnach kann sich der User nicht auf seine vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit berufen. Vielmehr habe er mit seinen Posts mehrfach den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, die Rechte anderer User verletzt und den Diskussionsverlauf nachhaltig gestört. Auch nach den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts handele es sich um Formalbeleidigungen und Schmähkritik. Der Ausschluss des Users von der Kommentarfunktion der Facebook-Seiten „BR24“ und „Das Erste“ sei damit rechtens.

Das Urteil stärkt laut Medienrechtler Hensel Moderatoren von Internetforen den Rücken. „Es ist nun richterlich festgestellt, dass Moderatoren bei mehrfachen beleidigenden Äußerungen keine abschließende strafrechtliche Bewertung vornehmen müssen, bevor sie einen Nutzer sperren.“ Allerdings müsse dem Gesperrten auch die Möglichkeit gegeben werden, sich von seinen Äußerungen wieder zu distanzieren. Dann, so SKW-Anwalt Diesbach, könne der Nutzer auch wieder einen Anspruch auf eine Aufhebung seiner Sperre haben.

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