Naht das Ende der Onlinewerbung?
2009 hat die EU mit der ergänzten E-Privacy-Richtlinie (2009/136/EG) Regelungen zur Nutzung von so genannten Cookies erlassen; kleinen Textdateien, die auf der Festplatte des Nutzers abgelegt und beispielsweise genutzt werden, um die Effizienz von Werbeschaltungen zu erhöhen. Denn mit Hilfe der Cookies erhalten unterschiedliche Nutzer derselben Website auf Basis ihres Surfverhaltens unterschiedliche Werbeanzeigen eingeblendet. Nach den neuen Regelungen der EU-Richtlinie müssen Nutzer zukünftig einwilligen, falls hierfür ein Cookie gesetzt werden soll (Opt-In-Lösung).
Bisher gilt nach dem Telemediengesetz (TMG) in Deutschland die Opt-Out-Lösung. Danach muss der Webseitenbetreiber den Nutzer über die Verwendung von Cookies in seiner Datenschutzerklärung auf der Website aufklären und ihm die Möglichkeit geben, dem Setzen von Cookies zu widersprechen. „Nicht nur aus Sicht der Werbewirtschaft hätte eine strikte Opt-In-Lösung weitreichende Folgen und würde das Ende der Online-Werbung in ihrer heutigen Form bedeuten“, so Florian Dietrich, Fachanwalt für IT-Recht bei CMS Hasche Sigle.
Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist seit einem knappen Jahr abgelaufen. Auf europäischer Ebene sind Einzelfragen der Umsetzung derzeit Gegenstand umfangreicher Konsultationen, die auch Selbstregulierungsansätze der betroffenen Werbewirtschaft umfassen. Die Bundesregierung will das Ergebnis dieses Prozesses abwarten, bevor sie über weitergehende gesetzgeberische Aktivitäten entscheidet.
Genau diese Selbstregulierungsansätze haben auf deutscher Ebene jetzt Fahrt aufgenommen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) haben den Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) ins Leben gerufen. Der DDOW hat ein nach eigener Aussage übergreifendes Konzept ernsthafter Selbstregulierung mit eingebautem Sanktionsmechanismus und Platzierung eines Informations-„Icons“ im Werbemittel entwickelt, das auf die Aufklärung der Nutzer und weitreichende Opt-Out-Regelungen setzt. Dieses Icon sieht man schon häufig unmittelbar an den Werbebannern sowie als Link zu entsprechenden Datenschutz-Informationen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft derzeit die Umsetzung der Selbstregulierungsverpflichtungen. „Der Selbstregulierungsansatz mit den Kennzeichnungs- und Informationspflichten ist eine sinnvolle Lösung, da der informierte Nutzer bei Cookies weitreichende Selbstbestimmungsmöglichkeiten hat“, so Dietrich. „Die Unternehmen der Internet-Branche müssen jetzt zeigen, dass sie ihn konsequent umsetzen. Davon wird schließlich die Zukunft der Onlinewerbung abhängen.“
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