Diesel-Fahrverbote – Urteil der Bundesrichter heizt Debatte an

Kaum ein Thema wird derzeit so kontrovers diskutiert wie das drohende Fahrverbot für Dieselautos. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seiner Entscheidung vom 27.2.18 nun zumindest rechtlich grünes Licht für Fahrverbote gegeben. Ob die Kommunen aber zu dieser Ultima Ratio greifen, bleibt ihnen selbst überlassen. Politik wie Automobilindustrie versuchen denn auch zu beschwichtigen.

Während Bundeskanzlerin Angela Merkel der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur geringe Auswirkungen zuspricht, hält auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) das Urteil keineswegs für den Beginn flächendeckender Fahrverbote. Leipzig habe kein Muss für Fahrverbote ausgesprochen, zudem müssten solche Verbote auch verhältnismäßig sein, so der Tenor der Autobauer.

Alles also nur viel Lärm um nichts? Simon Wollenberg, Senior Manager bei KPMG Law, sieht die Entscheidung der Leipziger Richter sehr wohl als einschneidend an. Den betroffenen Städten dürfte kaum etwas anderes übrig bleiben als Verbote zu verhängen, sei der Erfolg anderer Maßnahmen doch bislang begrenzt. „Immer wieder wird in deutschen Städten der Grenzwert für Stickoxid überschritten, was die Gesundheit der Bürger gefährdet und inzwischen auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen hat““, so Wollenberg. Bis Mitte März will die Kommission entscheiden, ob sie wegen der fortgesetzten Überschreitung der Grenzwerte Klage vor dem EuGH gegen Deutschland einreicht. Und sollten die Kommunen tatsächlich zum schärfsten Schwert greifen und Dieselautos aus den Städten verbannen, dürften die Auswirkungen gravierend sein und eine Vielzahl von Akteuren betreffen: Pendler, Handwerker und sonstige Dienstleistungsbetriebe, die in Fahrverbotszonen keine Aufträge mehr annehmen können sowie der Einzelhandel, dem Umsatzeinbußen drohen.

Die Debatte wird also weitergehen. Denn abseits der Frage, wer die Verantwortung für die schlechte Luft in deutschen Großstädten trägt, muss nun eine nachhaltige Lösung gefunden werden, meint auch Verwaltungsrechtler Wollenberg. „Die Städte sind gut beraten, das Thema urbane Mobilität grundsätzlich neu zu denken, um das derzeitige Tauziehen zwischen Wirtschaft und Umwelt zu beenden.““

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