Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

"Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat am 20.9.2013 den Bundesrat passiert. Das Gesetz will Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. "

Dazu werden die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellversstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Fernen können Unternehmen Gewinnspiele künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabreden, das muss jetzt in Textform passieren. Im Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen.

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