Gleis Lutz mit weiterem Erfolg für HRE
Gleiss Lutz hat für die Hypo Real Estate Holding einen weiteren Erfolg im Rechtsstreit um die Verstaatlichung der in der Finanzmarktkrise ins Straucheln geratenen Bank erzielt. Das Landgericht München I hat mit dem Urteil vom 23.2.12 alle Klagen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss vom 2.6.09 abgewiesen (Az.: 5HK O 12377/09).
Beratend tätig waren die Partner Gerhard Wirth, Michael Arnold (beide Corporate) und Michael Uechtritz (Öffentliches Recht, alle Stuttgart). Die von sechs ehemaligen HRE-Aktionären eingereichten Klagen richteten sich gegen den im Zuge der Kapitalerhöhung erworbenen 90%-Anteil an der HRE durch den SoFFin. Mit dem anschließenden Squeeze-out wurde der Bund schließlich alleiniger Aktionär der HRE.
Das LG München I legte zunächst dem EuGH die Frage vor, ob die Finanzmarktstabilisierungsgesetze wegen der Verkürzung der Einberufungsfrist für eine Hauptversammlung auf bis zu einen Tag gegen Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2007/36/EG verstoßen. Nachdem der EuGH diese Frage für das Verfahren für nicht relevant erklärt hatte, wies das LG München I die Klagen mit der Begründung ab, dass sämtliche aktien-, verfassungs- sowie europarechtlichen Rügen der Kläger unbegründet seien.
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