Allen & Overy holt Ex-Bundesbank-Vorstand Wuermeling
Joachim Wuermeling, bis Frühjahr 2023 im Bundesbank-Vorstand für Banken und Finanzaufsicht verantwortlich, ist seit Jahresbeginn Of Counsel bei Allen & Overy.
Wuermelings Erfahrung sei „besonders wertvoll in der strategischen Beratung von Finanzinstitutionen und Finanzinvestoren, aber auch an den Schnittstellen zu den Kapitalmärkten“, sagte uns Alexander Behrens, Leiter der Allen & Overy-Aufsichtsrechtspraxis. Durch die bevorstehende Fusion von A&O mit der US-Kanzlei Shearman & Sterling dürfte sich der Kreis dieser Mandanten bald deutlich erweitern.
Dass Wuermeling ohne Übergangszeit aus dem Bundesbank-Vorstand, dem er bis Ende Dezember angehörte, in eine Kanzlei ging, sorgte allerdings für Kritik. „Der Fall zeigt exemplarisch, dass es feste Regeln für den Wechsel von Institutionen in die Lobbyarbeit braucht,“ kritisierte der Geschäftsführer der Bürgerbewegung Finanzwende, Daniel Mittler.
Rechtlich hat die EZB den Wechsel geprüft, da Wuermeling auch dem Aufsichtsgremium der EZB-Bankenaufsicht SSM angehörte. Laut den Regeln für deren Mitglieder gilt eine Cooling-Off-Periode von zwölf Monaten, wenn sie danach für eine Bank arbeiten wollen und von sechs Monaten, wenn sie bei einer Anwaltskanzlei oder Beratung anheuern. Da Wuermeling seinen Posten im SSM Ende März 2023 abgegeben hat, besteht hier kein Widerspruch.
Die Bundesbank hielt sich auf Anfrage zu ihren Regeln bedeckt. Berufsbeschränkungen, die scheidende Vorstände auferlegt bekommen, und deren mögliche Dauer seien „abhängig von der Art der Tätigkeit und immer im Einzelfall zu entscheiden.“ Unabhängig davon unterlägen frühere Vorstände einer Verschwiegenheitspflicht.
Häufig sind Wechsel aus dem Bundesbank-Vorstand zu Kanzleien nicht. Ex-Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger stieß 2022, drei Jahre nach ihrem Rücktritt als EZB-Direktoriumsmitglied, zu der Kanzlei Covington & Burling. A&O hatte mit Hans Reckers 2010 schon einmal einen ehemaligen Bundesbank-Vorstand rekrutiert, der allerdings nach ein paar Monaten zum VÖB weitergezogen war. np/jam
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