ESG-Anforderungen

Droht eine Stranded Asset-Welle?

_ Die Einhaltung von ESG-Kriterien wird zu einem entscheidenden Kriterium für den langfristigen Wert von Immobilien. Bei einem Großteil älterer Gebäude lohnt die Sanierung nicht. In einer Trendumfrage, durchgeführt von Rueckerconsult, gingen Aurepa Advisors und PwC Deutschland der Frage nach den Konsequenzen nach.

Rund 65% der Befragten bewerten die Gefahr, dass der ältere Gebäudebestand ab etwa 20 Jahre in die Energie-Effizienzklasse „F“ oder schlechter abrutscht, als hoch. Diese Stranded Assets seien energetisch so ungenügend, dass sich Sanierungsmaßnahmen nicht mehr amortisieren. Das dürfte auch viele Immobilien Geschlossener AIF, die allein unter Ausschüttungsgesichtspunkten oft älteren Baujahres waren, ebenso wie viele Deals institutioneller Investoren, über die wir uns in den vergangenen Jahren wunderten, betreffen. Nicht-ESG-konforme Immobilien seien zudem laut 38% der Befragten schon jetzt schwieriger zu finanzieren. Die anderen 62% erwarten für die Zukunft Finanzierungsprobleme. Das dürfte dann einen Abverkauf unmöglich machen und für PLATOW Art. 14 GG bedeutsam machen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Rückbau oder nicht kostendeckende Sanierungen sind die Konsequenz.

Der größte Druck, Immobilien ESG-konform zu entwickeln und sie nicht „stranden“ zu lassen, kommt laut 57% der Umfrageteilnehmer von regulatorischen Anforderungen. Bei rund 29% der befragten Asset Manager machen Objekte, die nicht ESG-konform sind, 50 bis 75% ihres Immobilienbestandes aus. Bei weiteren 36% sind es zwischen 25 und 50%. Die Strategien im Umgang mit diesen Immobilien sind indes verschieden. 46% der Befragten werden sie im Bestand entwickeln, 25% wollen verkaufen und rund 16% planen, sie zu halten, bis sie ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht haben. Weitere rund 13% sehen im Abriss und der Neuentwicklung eine Lösung. Bei den aktuell geplanten Maßnahmen nennen jeweils rund 17% den Austausch von Heizungs- und Klimaanlagen, die Installation von PV-Anlagen auf Dächern und die Nutzung von „grünem“ Strom. Weitere 12% nannten die Nutzung sonstiger erneuerbarer Energien, die Dachsanierung und -dämmung sowie die Fassaden- und Fenstererneuerung als erforderliche Maßnahmen, um Immobilien für die ESG-Anforderungen zu ertüchtigen.

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