Georgien – Das Ende der Fahnenstange
Die wachsende Kritik des Westens am russlandfreundlichen Kurs der georgischen Regierung hat nach vielen Appellen nun praktische Konsequenzen. Der Rat der EU-Regierungschefs hat den Beitrittsprozess Georgiens gestoppt. Zudem wurden 30 Mio. Euro EU-Mittel eingefroren und weitere Sanktionen angekündigt.
Annäherung an Russland mit Folgen
Die USA verschoben eine gemeinsame Militärübung in Georgien auf unbestimmte Zeit. Dies sei „auf die falschen Anschuldigungen der georgischen Regierung gegen die USA und andere westliche Organisationen zurückzuführen, Georgien unter Druck zu setzen, eine zweite Front gegen Russland zu eröffnen, um den Druck auf die Ukraine zu verringern, sowie an zwei Putschversuchen gegen die Regierungspartei beteiligt gewesen zu sein“. Darüber hinaus hatten auch der (von der EU unabhängige) Europarat und die Parlamentarische Versammlung der OSZE ihre Kritik untermauert. Ausgangspunkt der Kritik ist das „russische“ Gesetz, das alle Personen und Organisationen (auch Unternehmen) verpflichtet, sich als „ausländische Agenten“ registrieren zu lassen, sofern sie mehr als 20% ihrer Einnahmen aus dem Ausland beziehen.
Damit verbunden ist eine Neuregelung der Korruptionsbekämpfung, die es den Behörden erlaubt, Parteien per Verwaltungsakt zu verbieten, wenn sie keine Finanzberichte mit Nachweis der Einnahmen vorlegen. Gleichzeitig wurden weitreichende Auskunftspflichten für Privatpersonen gegenüber der Behörde bis hin zur Offenlegung der sexuellen Orientierung festgeschrieben. Zudem wurden die Verjährungsfristen für die Verfolgung von und die Strafen für Korruption herabgesetzt.
Daneben ist die bislang obligatorische Beteiligung ausländischer Beobachter an der Wahlkommission aus dem Gesetz gestrichen worden. Zudem beschließt die Wahlkommission über alle Beschwerden wegen Manipulationen nur noch mit einfacher Mehrheit: Die Regierung bestimmt faktisch allein, was bei einer Wahl zulässig ist. Unterdessen bereitet sich die vom russisch-georgischen Oligarchen Bidzina Iwanischwili gesteuerte Regierungspartei GD (vgl. PEM v. 8.5.) weiter auf westliche Sanktionen vor:
Neben der Repatriierung im Ausland gebunkerter Mittel hat sie sich Zugriff auf die Mittel der kapitalgedeckten Pensionen verschafft: Das bislang internationale, vom Parlament bestimmte Management wird nun allein von der Regierung kontrolliert, kann aber nunmehr in größerem Umfang in nicht marktgängige Regierungsprojekte investieren. Damit kann die Regierung kurzfristig den Ausfall insbesondere von EU-Hilfen kompensieren. Ein EU-Beitritt scheint für absehbare Zeit ausgeschlossen. mk