Finanzmarkt

Fiskus droht Privatanleger in die Mangel zu nehmen

Steuerliche Neuregelung zu Optionsscheinen sorgt für Aufregung unter Tradern.
Steuerliche Neuregelung zu Optionsscheinen sorgt für Aufregung unter Tradern. © CC0

_ Seit Jahresanfang gilt das neue Jahressteuergesetz. In der Finanzwelt sorgt es für Furore, von Privatanlegern bekommt es (noch) wenig Aufmerksamkeit. Dabei könnte es gerade für sie weitreichende Folgen haben. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob Hebelprodukte wie Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate den Termingeschäften zuzuordnen sind.

Damit würden sie unter die begrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften fallen, die es Anlegern nur bis 20 000 Euro erlaubt, Verluste zu verrechnen. Diese asymmetrische Besteuerung ist ohnehin umstritten und dürfte laut Deutscher Derivate Verband (DDV) keinesfalls noch ausgeweitet werden. Auch dass die Grenze mittlerweile von 10 000 auf 20 000 Euro erhöht wurde, sei reine Kosmetik, kritisiert die Aktionärsvereinigung DSW. Durch die Neuregelung könnte es passieren, dass Steuern anfallen, obwohl keine Gewinne erzielt wurden und dem Anleger dies im Zweifel erst ein Jahr später bei der Steuererklärung bewusst wird. Und das sei schlicht verfassungswidrig, so die DSW.

Zumal es gute Gründe gibt, Optionsscheine als normale Finanzprodukte einzustufen. Relevant ist die Erfüllungsweise. Termingeschäfte werden zu einem später vereinbarten Zeitpunkt ausgeführt, Optionsscheine werden „Zug um Zug“ erfüllt. Dieser Unterschied sollte auch steuerlich unterschiedlich behandelt werden, fordern DSW und DDV. Der Streit mit dem Fiskus ist keinesfalls ein Nischenthema, sondern dürfte hunderttausende Privatanleger betreffen. Denn Hebelprodukte als Teil der eigenen Handelsstrategie zur Depotabsicherung einzusetzen und um hohe Verluste zu vermeiden ist eine gängige Praxis. Die würde erschwert, weil man Gewinne und Verluste nicht vollumfänglich verrechnen könnte.

Dass eine Neuklassifizierung von Optionsscheinen überhaupt zur Debatte steht und dies im Gesetz nicht klar definiert ist, stößt der Tradingwelt zusätzlich bitter auf, weil das Bundesfinanzministerium (BMF) letzten Juni in einem Entwurf des Anwendungsschreibens dies explizit ausgeschlossen hatte. Von diesem politischen Entwurf abzuweichen, käme einem Geständnis der Politik zu ihrer feindlichen Gesinnung gegenüber Privatanlegern gleich, donnert die DSW gen BMF und rüstet sich, Klage einzureichen. Der DDV indes fordert, im finalen Anwendungsschreiben Klarheit zu schaffen. Wie wir erfahren, treffen sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Länder am 23./24.2. Dann soll es auch um die Gretchenfrage gehen: Fiskus, wie hältst du es mit den Optionsscheinen?

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