Diesel-Klagen treiben Rechtsschutz-kosten in die Höhe

Der Rechtsschutz-versicherung drohen auch in diesem Jahr Prämiensteigerungen. Zwar steht das jährliche Treffen der unabhängigen Gutachter für 2019 noch aus, eine aktuelle Erhebung des Branchenverbands GDV für die Sparte Verkehrsrechtsschutz lässt aber nichts Gutes erahnen. Wie die einzelnen Versicherer letztlich mit der Gutachter-Empfehlung umgehen, bleibt abzuwarten. Denn es gilt die Regel: Eine Beitragsanhebung kann an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden, während die Gesellschaften eine Absenkung durchführen müssen.

Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer GDV-Analyse von jährlich 1,4 Mio. Rechtsschutzfällen haben sich die Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 im Schnitt um 19% erhöht. Einen großen Anteil daran hat der Diesel-Skandal. Insgesamt haben nach aktuellen Zahlen der deutschen Versicherer bis Ende 2018 etwa 144 000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür haben die Versicherer rd. 380 Mio. Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert einer Diesel-Klage liegt im Schnitt bei gut 23 000 Euro. Dafür können bis einschließlich der ersten Instanz allein Anwaltskosten von bis zu 5 400 Euro anfallen, zzgl. Gerichtskosten in Höhe von ca. 1 100 Euro. „Das ist ein Schluck aus der Pulle“, meint ein ARAG-Sprecher im Gespräch mit PLATOW. Der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer beobachtet schon seit Jahren „starke Bewegungen“ im Verkehrsrechtsschutz.

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