Zweitwohnungsbesitzer – In den Fängen von ARD und ZDF

Kirchensteuereinzug durch den Staat und Gebührenerhebung der Öffentlich-Rechtlichen werden gern als quasi-monopolistisches Gehabe kritisiert und dabei in einen Topf geworfen. Dabei ist das, was Kirchen ihren Mitgliedern zumuten, geradezu harmlos gegenüber dem, was ARD, ZDF und Deutschlandradio dem Bundesbürger mit ihrer Zwangsmitgliedschaft antun.

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung (mtl. 17,50 Euro) erhoben und ist nicht mehr wie die zuvor verlangte Gebühr an ein Empfangsgerät gebunden. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag. Dieses wird mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, dem angeblich so kulturell wertvoll entsprochen wird, und der bundesweiten Ausstrahlung begründet. Nur wenige Ausnahmen sind zulässig, was immer wieder zu Protesten führt und Verfassungsbeschwerden auslöst.

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