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Neues Delisting-Gesetz reicht nicht

„Weg mit dem Frosta-Urteil!“, forderten wir in der PLATOW Börse vom 18.2. und ermunterten den Gesetzgeber, „diesen für die Aktienkultur schädlichen Zustand so schnell wie möglich“ zu beseitigen. Die gute Nachricht: Die Regierung hat in der Causa „Delisting“ tatsächlich gehandelt. Die schlechte: Das geplante Gesetz haben wir uns anders vorgestellt.

Immerhin soll es künftig wieder ein Abfindungsangebot (in bar) geben, das sich am Sechs-Monats-Durchschnittskurs orientiert. Das klingt besser, als es ist. Denn ansonsten soll alles so bleiben, wie es seit dem überraschenden und skandalösen Frosta-Urteil Usus ist: Ein Hauptversammlungsbeschluss zum Delisting soll nicht erforderlich sein. Zudem haben Anleger weiterhin keine Möglichkeit, im Spruchverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen, ob das Abfindungsangebot überhaupt fair ist. Möglicherweise liegt es meilenweit unter dem Ertragswert, nur weil an der Börse gerade Baisse herrscht.

Das kann insbesondere dann gefährlich werden, wenn der Streubesitz niedrig ist und der Großaktionär eine Aktiengesellschaft ganz übernehmen möchte. Was hindert ihn effektiv daran, den Kurs durch gezielte Verkäufe unter Druck zu setzen und anschließend auf dem niedrigen Niveau ein Übernahmeangebot zu veröffentlichen? Mit der Drohkulisse eines späteren Delistings und den in diesem Fall eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten kann er auch widerborstige Kleinaktionäre zum Einlenken zwingen.

Diese Verlagerung der Entscheidungsgewalt von der Hauptversammlung auf die Vorstandsebene geht für uns gefährlich in Richtung Enteignung. Der Vorstand darf entscheiden, welchen Wert er den Eigentümern zugesteht, während die Streubesitzaktionäre, die ja ebenfalls Eigentümer sind, außer dem Verkauf keine Möglichkeit haben, in diesen Prozess einzugreifen. So werden die Belange der Kleinanleger erneut mit Füßen getreten.

Herzlichst Ihr
Platow Team

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