Managergehälter bleiben Reizthema
"Kurz vor dem Wahlsonntag hat der Bundesrat das Gesetz zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung aktienrechtlicher Vorschriften durchfallen lassen. Darin wollte die Bundesregierung die Entscheidungsgewalt über die Vergütungssysteme der Börsenkonzerne auf die Hauptversammlung und damit die Aktionäre übertragen, indem die Anteilseigner über Maximal-Vergütungen entscheiden sollen. Die Mehrheit der Länder hält diese Änderung aber nicht für geeignet, „exorbitante Managergehälter zu verhindern“.
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Kurz vor dem Wahlsonntag hat der Bundesrat das Gesetz zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung aktienrechtlicher Vorschriften durchfallen lassen. Darin wollte die Bundesregierung die Entscheidungsgewalt über die Vergütungssysteme der Börsenkonzerne auf die Hauptversammlung und damit die Aktionäre übertragen, indem die Anteilseigner über Maximal-Vergütungen entscheiden sollen. Die Mehrheit der Länder hält diese Änderung aber nicht für geeignet, „exorbitante Managergehälter zu verhindern“.
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