Mandat

Token-Gruppe sichert sich mit Osborne Clarke BaFin-Erlaubnis

_ Die Token-Gruppe, ein 2016 gegründeter Zahlungsdienstleister mit Sitz in London, hat erfolgreich eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Zahlungsauslöse- („PIS“) und Kontoinformationsdienstleister („AIS“) beantragt.

Damit kann Token nun auch in der EU und dem EWR seine Dienstleistungen erbringen. Für die rechtliche Unterstützung im Erlaubnisverfahren mandatierte Token die Kanzlei Osborne Clarke. Tätig war ein Team um die Partner Tanja Aschenbeck (Investment-/Kapitalmarktrecht), Marc Störing (IT/Datenschutz) und Felix Hilgert (Verbraucherschutz, alle Köln). Token bietet (Online-)Händlern und anderen Zahlungsdienstleistern mittels eigener Software PIS bzw. AIS an, beispielsweise in Form von Zahlungsdiensten wie „Sofort“ von Klarna oder giropay bzw. in Form von Multi-Banking-Apps, um sich mehrere Bankkonten anzeigen zu lassen.

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