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Testpflicht in Unternehmen – Ist die Politik hier zu kurz gesprungen?

Die Bundesregierung hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis zum 30.6.21 verlängert und gleichzeitig verschärft. Das bislang freiwillige Testangebot der Arbeitgeber wird verpflichtend gemacht, d. h. für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen Arbeitgeber einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten.

Beschäftigte mit einem erhöhten Infektionsrisiko sollen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten. Zwar seien die bisherigen freiwilligen Tests in den Unternehmen hoch anzuerkennen, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dennoch sei die neue Pflicht notwendig geworden, damit auch wirklich alle Arbeitnehmer ein entsprechendes Testangebot erhielten. Eine Pflicht für Beschäftigte, dieses Testangebot auch anzunehmen, besteht jedoch nicht. Auch eine Bescheinigungspflicht über das Testergebnis ist nicht vorgesehen. Punkte, die die Sinnhaftigkeit der Verordnung durchaus in Frage stellen, meint Paula Wernecke, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland:

„Bisher mussten Unternehmen eine Interessenabwägung vornehmen, bevor die Anordnung erfolgen konnte, dass ein Arbeitnehmer getestet werden müsse. Diese sinnvolle Vorgehensweise wird durch die Pflicht der Unternehmen, regelmäßige Corona-Tests anzubieten, zwar nicht gänzlich hinfällig. Es bleibt jedoch fraglich, wie sinnvoll und effektiv die unternehmerische Verpflichtung, basierend auf dem Grundgedanken der wirksamen Pandemiebekämpfung, ist, wenn nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber in sorgsam abgewogenen Fällen verpflichtet werden können, die Angebote auch zu nutzen.“ Auch aus der Wirtschaft kommt erwartungsgemäß Kritik, zumal die Unternehmen die Tests selbst beschaffen und auch selbst bezahlen sollen. Die Testpflicht für Unternehmen sei ein Lehrstück für Politikversagen, heißt es aus dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW). BDA-Präsident Rainer Dulger hält die Testpflicht für eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten. Die Testpflicht führe nur zu einer weiteren Bürokratielast der ohnehin schon strauchelnden und notleidenden Betriebe in Deutschland.

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