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Nach Vergleich im Dieselskandal – Kläger stehen vor schwerer Entscheidung

Der Volkswagen-Konzern und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal am 28.2.20 auf einen Vergleich geeinigt. Nun sollen die rd. 260 000 Teilnehmer der Klage insgesamt 830 Mio. Euro erhalten – das entspricht im Schnitt 3 200 Euro pro Fahrzeug und Kläger. Die berechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage haben bis zum 20.4.20 Zeit, sich für das Angebot zu entscheiden, hinzu kommt eine Widerspruchsmöglichkeit bis zum 4.5.20.

Eine sehr kurze Frist, die jedoch vom VW-Konzern bewusst gewählt wurde, meint Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner selbst rd. 17 800 Mandanten im Abgasskandal gerichtlich vertritt. „Wer an dem Vergleich teilnimmt und die Widerspruchsmöglichkeit verstreichen lässt, kann danach nie wieder gerichtlich gegen den Konzern in derselben Sache vorgehen“, warnt der Jurist.

Dabei stünden die Chancen gut, dass Gerichte in Zukunft höhere Entschädigungssummen aussprechen, glaubt Goldenstein.  Denn am 5.5.20 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) ein von Goldenstein angestrengtes Verfahren, dessen Urteil noch am gleichen Tag erwartet wird. „Die Entscheidung wird endgültig für Rechtssicherheit sorgen und wird zudem von sämtlichen Experten mit einem verbraucherfreundlichen Ausgang bewertet“, so Goldenstein. „Das hat zur Folge, dass künftige Gerichtsurteile nicht nur deutlich schneller gefällt werden, sondern auch noch deutlich höhere Entschädigungssummen aussprechen.“

Als eine Alternative zum Vergleichsangebot gibt es nun den Weg der individuellen Klage. Ein Weg, den Goldenstein angesichts der noch ausstehenden BGH-Entscheidung für vielversprechend hält. Nach einer Ablehnung des Vergleichsangebots hätten die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage bis Mitte Oktober Zeit, ihre Rechte individuell durchzusetzen. „Jeder Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, dessen Fahrzeug weniger als 200 000 Kilometer gefahren wurde, sollte eine Individualklage in Betracht ziehen“, rät der Jurist.

Auch der vzbv ist mit dem geschlossenen Vergleich zwar nicht glücklich, hält das von VW vorgelegte Angebot jedoch „nach schwierigen Verhandlungen für das maximal Erreichbare“. vzbv-Vorstand Klaus Müller weist daher ebenfalls auf die Möglichkeit der Individualklage hin: „Wenn Verbraucher individuell klagen möchten, ist das ihr gutes Recht. Betroffene tragen dann allerdings ein gewisses Risiko. Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen.“

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