BVG kann dank Luther milliardenschweren U-Bahn-Auftrag erteilen
Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hat am 20.3.20 die Beschwerde des französischen Zugherstellers Alstom gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Verfahren um die Bestellung neuer U-Bahn-Züge letztinstanzlich zurückgewiesen.
Damit kann die BVG nun die Bestellung von bis zu 1 500 Zügen beim Zughersteller Stadler auslösen. Vertreten wurden die Berliner in dem Verfahren von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, tätig war ein Team um die Partner Ulf-Dieter Pape (Hannover), Rut Herten-Koch (Berlin, beide Vergaberecht) sowie Jens-Uwe Heuer-James (Industrie Mobility & Logistics, Hannover). Während Luther die BVG im Zuge des gesamten Beschaffungsvorhabens beraten hatte, wurde kurz vor der Vergabeentscheidung auf Verlassung des BVG-Aufsichtsrats zusätzlich noch die Berliner Kanzlei Müller, Wrede & Partner hinzugezogen.
Ende 2016 hatte die BVG die Lieferung von Fahrzeugen und die dazugehörige Ersatzteilversorgung für die Lebensdauer der Fahrzeuge ausgeschrieben. Nach Zuschlagserteilung an den Zugbauer Stadler stellte Konkurrent Alstom im Mai 2019 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Berlin.
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