Multilaterale Interbankenentgelte

Stehen die sogenannten „multilaterale Interbankenentgelte (MIF)“ vor dem Aus? Seit 2007 geht der Kreditkartenanbieter MasterCard gegen das von der EU-Kommission verhängte Verbot der MIF vor. Nach Ansicht der EU-Kommission sind die Interbankenentgelte wettbewerbswidrig, da sie die Kosten des Einzelhandels für die Annahme der Karten künstlich in die Höhe treiben. Am 11.9.2014 verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung (Rs. C-382/12 P). Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass die MIF zur Festlegung einer Mindesthöhe der den Händlern berechneten Kosten führen und darin eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zu Lasten der Händler gesehen.

In erster Instanz wies das Gericht der Europäischen Union die Klage von MasterCard gegen die Kommissionentscheidung ab. „Dies ist ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für Finanzdienstleister und Kreditkartenanbieter“, so Matthias Heisse, Partner bei Heisse Kursawe Eversheds. „Die MIF sind eine wichtige Einnahmequelle für die Kreditkartenfirmen. Eine Niederlage vor dem EuGH könnte außerdem für die Kreditkartengesellschaften eine Welle von Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.“ Eine Reihe von großen europäischen Unternehmen hat bereits entsprechende Forderungen eingeklagt, die Verfahren ruhen bis zur Entscheidung des EuGH. „Darüber hinaus spielen die MIF im europäischen Wirtschaftsverkehr eine Rolle, weil sie den Händlern Transaktions- und Investitionssicherheit geben. Die kartenausgebende Bank gibt bei jeder Autorisierung eine Zahlungsgarantie, die Händler absichert“, so Heisse weiter. „Hierauf ist vor allem der E-Commerce dringend angewiesen. Vereinfacht gesagt versichern die MIF gegen Forderungsausfall, ohne sie werden wohl die Preise eher günstiger Onlinehändler steigen.“

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