CDC scheitert bei Zement-Kartell

"Das Landgericht Düsseldorf hat eine Schadensersatzklage der auf Sammelklagen spezialisierten Aktiengesellschaft Cartel Damage Claims (CDC) gegen sechs Zementhersteller abgewiesen (Az. 37 O 200/09). Die belgische Firma hatte als eine der ersten in Deutschland versucht, sich mit einer Sammelklage vor Gericht durchzusetzen. Das Bundeskartellamt hatte 2003 Bußgelder in einer Höhe von rund 660 Mio. Euro gegen Zementhersteller verhängt. "

Die Forderung beruht auf den abgetretenen Ansprüchen von 36 Firmen, die nach eigener Einschätzung auf Grund unzulässiger Preisabsprachen der Zementhersteller HeidelbergCement, Schwenk, Lafarge, Dyckerhoff, Cemex und Holcim in den Jahren 1989 bis 2002 einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe erlitten hatten. Die CDC hatte Forderungen von Geschädigten des 2004 aufgedeckten Zement-Kartells aufgekauft und einen dreistelligen Millionenbetrag vor dem Landgericht Düsseldorf geltend gemacht. Das Gericht entschied nun, dass diese praktizierte Abtretung von Forderungen unwirksam sei. Die Klägerin habe die Forderungen erworben und klage diese gegen Erfolgshonorar ein, ohne dafür eigene Mittel aufwenden zu müssen. Sie könne Prozesskosten im Fall einer Niederlage zudem nicht vollständig decken, erklärten die Richter. Das Kostenrisiko werde damit auf die Beklagten verlagert – und das sei sittenwidrig. CDC kann gegen das Urteil Berufung beim OLG Düsseldorf einlegen. Die Kanzlei Oppenländer beriet CDC. HeidelbergCement wurde in dem seit acht Jahren laufendem Verfahren durch Gleiss Lutz, Dyckerhoff durch Morgan Lewis & Bockius, Cemex durch Noerr, Lafarge durch Brake & Scholz, Schwenk durch PF&P Rechtsanwälte und Holcim durch Freshfields Bruckhaus Deringer rechtlich vertreten. Als Vorsitzender Richter entschied Hartwig Ollerdißen.

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