Shareholder Activism – Ein „Call to Action“
"In jüngerer Zeit nehmen Aktionäre in deutschen Unternehmen ihre Rechte verstärkt „aktiv"" wahr. Einerseits hat sich die Einstellung institutioneller Fondsinvestoren geändert, andererseits treten immer mehr sog. „activist shareholders"" in Erscheinung. In den USA nehmen letztere schon lange eine wichtige Rolle an den Kapitalmärkten ein. In Europa, insbesondere im Vereinigten Königreich, wächst ihre Bedeutung stetig – ebenso in Deutschland, erläutern Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP-Partner Lutz Zimmer und Associate Damien Simonot."
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Aktivistische Aktionäre verfolgen unterschiedliche Strategien, um Wertsteigerungen ihres Investments zu erzielen. Man wird zwei grundsätzliche Ansätze unterscheiden können: zum einen das Ausnutzen von Sondersituationen, z. B. im Rahmen einer Übernahme, zum anderen die langfristige Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit und -strategie. Zwei Beispiele der jüngeren Vergangenheit illustrieren diese Ansätze. Im September 2012 beteiligte sich Cevian an ThyssenKrupp. Im Zuge der Kapitalerhöhung im Dezember 2013, an der die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung als Großaktionärin nicht teilnahm, erhöhte Cevian seine Beteiligung auf über 15%. Die Krupp-Stiftung hält seither weniger als 25% und hat ihr satzungsmäßiges Recht verloren, drei Aufsichtsratsmitglieder zu benennen. Cevian äußerte öffentlich, einen Sitz im Aufsichtsrat anzustreben, allerdings keine direkte Einflussnahme auf die Geschäftsführung, solange ThyssenKrupp seine Fokussierung auf die Technologiesparte beibehalte.
Ganz anders Elliotts „Kampagne““ bei Kabel Deutschland: Elliott erwarb 13,5% der Anteile im Zusammenhang mit der Übernahme von Kabel Deutschland durch Vodafone im Herbst 2013. Ziel war eine deutliche Erhöhung der angebotenen Gegenleistung. Statt der angebotenen 84,53 Euro pro Aktie fordert Elliott zwischen 225 Euro und 275 Euro. Elliott versucht nun, dies auf juristischem Weg zu erreichen, indem er geltend macht, die Gegenleistung sei nicht angemessen und entspreche damit nicht der gesetzlich geregelten Höhe. Bereits im Herbst 2013 setzte Elliott als Minderheitsaktionär die Bestellung eines Sonderprüfers durch, der die Vorgänge um die Übernahme durch Vodafone untersuchte, auch das Verhalten der Verwaltung. Inzwischen erhob Elliott Klage auf Herausgabe des Sonderprüfungsberichts. Sollten sich Elliotts Behauptungen bestätigen, erwägt er die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.
Möglichkeiten für Minderheitenaktionäre
Beide Beispiele zeigen, dass aktivistische Aktionäre in Deutschland ihre Ziele auch mit juristischen Mitteln verfolgen. Das deutsche Recht bietet Minderheitsaktionären (vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen) verschiedene Möglichkeiten, z. B. das Recht zur Einberufung einer Hauptversammlung oder der Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung, das Vorschlagsrecht zur Wahl von Aufsichtsräten und die vorgezogene Abstimmung über die Wahlvorschläge von Minderheitsaktionären, ein Vetorecht bei grundlegenden Strukturentscheidungen oder eben das Verlangen der Sonderprüfung. Neben rechtlichen Mög-
lichkeiten bedienen Investoren sich oft umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts solcher Kampagnen sollten Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten, um angemessen reagieren zu können.
Aktive Herausforderungen angehen
Von vorrangiger Bedeutung ist, dass das Unternehmen mit einer Stimme spricht. Viele Investoren zielen darauf, die öffentliche Meinung für sich zu gewinnen, um Druck auf die Verwaltung aufzubauen. Daneben sollten Unternehmen versuchen, mögliche Kampagnen durch genaue Beobachtung des Marktumfelds und ihrer Aktionärsstruktur zu antizipieren. Außerdem empfiehlt sich, vorbereitet zu sein, mit dem Investor in einen Dialog über die Unternehmensstrategie u. ä. zu treten. Dieser Dialog ist oft ein wichtiges Instrument aktivistischer Investoren und stellt Unternehmen vor zahlreiche (auch Rechts-)Fragen rund um die Brennpunkte Vertraulichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre. Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf die Information, die außerhalb der Hauptversammlung anderen Aktionären mitgeteilt wurde. Hierzu zählt auch die im Rahmen eines Dialogs mit dem Aktivisten geteilte Information. Dieser Anspruch mag nicht immer ohne weiteres durchgesetzt werden können, die Verwaltung muss sich aber bewusst sein, dass auf diesem Weg Informationen öffentlich werden können und der Austausch mit dem Investor medienwirksam benutzt werden kann. Um diese Herausforderungen effizient anzugehen, empfiehlt sich, z. B. eine „Task Force““ aus wesentlichen Funktionsträgern und externen Beratern zu bilden.
Unternehmen sollten sich nicht passiv verhalten. Es ist nicht zu erwarten, dass aktivistische Investoren einen Bogen um Deutschland machen. Wie auch die vorstehenden Fälle zeigen, ist die dualistische Struktur deutscher Aktiengesellschaften kein „Schutzwall““. Angesichts von Gesetzesänderungen und -initiativen, auch innerhalb der EU, sowie einer sich wandelnden Aktionärskultur ist kaum damit zu rechnen, dass die Bedeutung aktivistischer Investoren abnehmen wird. Zudem steigt das verwaltete Vermögen, das ihnen zur Verfügung steht, stetig an. Für Unternehmen gilt es, diese Herausforderung zu erkennen und sich ihr zu stellen.
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