EU-Korruptionsbericht – Unternehmen auf dem Prüfstand
Deutschland gehört mal wieder zu den Musterschülern. So jedenfalls sieht es die EU Kommission in ihrem jüngst vorgestellten Bericht zur Korruptionsbekämpfung. Darin hat die Kommission alle 28 EU Staaten unter die Lupe genommen. Deutschland belegt dabei im Vergleich einen der Spitzenränge. Allerdings spart die Kommission auch nicht an Kritik. Im Bereich der Privatwirtschaft bemängelt sie bestehende Gesetzeslücken und fordert, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärker zu sensibilisieren.
Die Kommission kritisiert, dass die Bestechung von Geschäftspartnern hierzulande nur strafbar ist, wenn hierdurch der Wettbewerb beeinträchtigt wird. Tatsächlich ist Bestechung nur strafbar, wenn sich der Täter gegenüber seinen Wettbewerbern einen Vorteil verschaffen will. In anderen Ländern, beispielsweise Großbritannien, ist Bestechung unabhängig davon strafbar. „Allerdings scheint die praktische Relevanz dieser Strafbarkeitslücke für deutsche Unternehmen eher gering“, sagt Florian Block, Counsel bei CMS Hasche Sigle in München. In den meisten Fällen hat die Bestechung von Geschäftspartnern gerade das Ziel, gegenüber Wettbewerbern bevorzugt zu werden. Gelobt werden vor allem die Erfolge bei der Bekämpfung der Auslandsbestechung und die in den letzten Jahren von großen Unternehmen wie Siemens aufgebauten Compliance Systeme. Allerdings weist die Kommission darauf hin, dass KMU in diesem Bereich noch Nachholbedarf haben. „Diese Einschätzung beschreibt die aktuelle Situation durchaus treffend“, so Block. „Die deutschen Exportweltmeister gehen potentiell ein hohes Risiko ein, im Ausland mit der Forderung nach Bestechungsgeldern konfrontiert zu werden.“ Seit im Jahr 2002 die Auslandsbestechung unter Strafe gestellt wurde, haben zwar vor allem deutsche Großunternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen und ausgefeilte Compliance Strukturen aufgebaut. „Allerdings fehlt vielen KMU noch das notwendige Problembewusstsein“, bemerkt der Compliance-Experte. „Nicht selten wird der Aufbau von Compliance Strukturen aufgrund vermeintlich hoher Kosten vernachlässigt oder es wird wegen angeblicher Alternativlosigkeit an kritischen Geschäftspraktiken im Ausland festgehalten.“ Dass diese Sichtweise im Fall von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zur Gefährdung des gesamten Unternehmens führen kann, werde hierbei schnell übersehen.
„Vieles ist gut, aber es geht noch besser“, so beurteilt Block. Ob im Bereich der Privatwirtschaft die identifizierten Gesetzeslücken vollständig geschlossen werde, sei unklar. Derzeit deute wenig darauf hin. „Wichtig wird jedoch sein, dass zukünftig noch mehr KMU den Kampf gegen Korruption aufnehmen“, sagt Block. „Dann wird Deutschland seinen Platz in der Spitzengruppe auch weiter ausbauen können.“
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