Schwerpunktthema

Insolvenzen in Corona-Zeiten

_ Am 2.9.20 hat die Bundesregierung beschlossen, die zunächst bis zum 30.9.20 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Jahresende zu verlängern. Damit soll den Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, zusätzlich Luft verschafft werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebe, die bereits zahlungsunfähig sind: Hier gilt ab dem 1.10.20 wieder die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Wie Geschäftsführer und Vorstände diese weitere „Schonfrist“ nun nutzen sollten und welche Auswirkungen sich ergeben, wenn Vertragspartner insolvent werden, zeigt unser Themenschwerpunkt mit Gastbeiträgen der Kanzleien Breitenbücher und Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare.

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