Wachsende Anforderungen für Online-Händler

Aus Sicht der Kunden ist E-Commerce eine einfache Sache. Im Hintergrund eines Online-Geschäfts laufen jedoch komplexe Prozesse. Vor allem die Logistik, mit der ein Online-Geschäft abgewickelt wird, stellt den Shop-Betreiber häufig vor große Herausforderungen. Der Markt verlangt neue Lieferoptionen, schnelle Zustellung und natürlich das kostenlose Verbraucherwiderrufsrecht. Alexander Feitzinger, Rechtsanwalt bei Arnecke Sibeth, Fachanwalt für IT-Recht und Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E), erklärt, was Online-Händler vor diesem Hintergrund berücksichtigen sollten.

Juristische Vorgaben
Strenge Anforderungen an den Bestellablauf, immer neue Vorgaben zur Produktkennzeichnung und -beschreibung, umfangreiche Informationspflichten und vieles mehr machen Shop-Betreibern im Internet das Leben schwer. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen inhaltlich korrekt sein und auch das Datenschutzrecht, das bald einheitlich in Europa durch die EU-Datenschutzgrundverordnung geregelt ist, muss minutiös berücksichtigt werden. Gerade im Datenschutzrecht drohen künftig empfindlich hohe, am Unternehmensumsatz orientierte Bußgelder. Auch rechtliche Vorgaben anderer Länder müssen unter Umständen mitbeachtet werden.

Spezielle Herausforderungen für die Logistik
„Aufgepasst“ heißt es besonders für die Logistikabteilungen von Online-Händlern. Zu beachten ist dabei u. a. Folgendes: (1) Die in einem Shop angebotene Ware muss selbstverständlich auch „real“ verfügbar sein. Anderenfalls handelt es sich um ein „wettbewerbswidriges Lockvogelangebot“. (2) Angaben zu Lieferterminen sollten korrekt sein. Aussagen wie „in der Regel“ oder „voraussichtliche Lieferzeit“ gilt es zu vermeiden, denn sie sind nicht zulässig. Vereinbarte Liefertermine müssen auch eingehalten werden. (3) Wird Ware in einem Online-Shop mit „sofort lieferbar“ beworben, so ist diese zum Versand am nächsten Werktag bereitzuhalten.

Der Einsatz eines Warenwirtschaftssystems, das dem Nutzer die Anzahl der sofort lieferbaren Ware anzeigt, würde viele Probleme lösen, ist jedoch schwer umzusetzen. Eine Dreiteilung des eigenen Lagers in ein Nachfülllager, ein Picklager und in einen Versandbereich kann eventuell auch schon helfen. Das Warenangebot kann ebenfalls dreigeteilt werden, in Produkte mit hoher, mittlerer und niedriger Absatzmenge. Abhängig von dieser Einteilung können dann unterschiedliche Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden.

Auch die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, um den tages- und saisonbedingten Auf und Ab‘s von Bestellungen gerecht zu werden, ist ratsam. Helfen und einen Effizienzgewinn bringen kann ebenso eine Aufgabenteilung in Kategorien wie Nachbestücken von Packplätzen, Packen, Vorfalten bestimmter Kartongrößen, etc. Die uferlose Ausübung von Widerrufsrechten lässt sich oft schon durch eine genaue Produktbeschreibung eindämmen oder durch eine Vorkasse-Vereinbarung. Juristisch und praktisch bestehen im E-Commerce-Bereich demnach erhebliche Optimierungsmöglichkeiten.

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