Know-how-Schutz in einer digitalisierten Wirtschaft

Die Digitalisierung der Wirtschaft speist vielerlei Hoffnungen. Während die Bundesregierung mit ihrer „Digitalen Agenda"" die Chance auf ein „Digitales Wirtschaftswunder"" realisieren will, feilt die EU Kommission an der Harmonisierung eines digitalen europäischen Binnenmarktes. Die Unternehmen der so genannten Industrie 4.0 sind stetig auf der Suche nach neuen Geschäftsmodellen, um die Möglichkeiten von Big Data, Cloud Computing, vernetzten Wertschöpfungsketten und digitalen Kundenschnittstellen gewinnbringend zu nutzen.

Einhellige Meinung scheint zu sein, dass Daten und Informationen der Treibstoff dieser Entwicklung sind – und damit nichts Geringeres als das neue Öl des 21. Jahrhunderts. Zumindest rechtlich hinkt dieser Vergleich: Während „echtes““ Öl als „Sache““ verkäuflich und eigentumsrechtlich geschützt ist, kann an Daten und Informationen gerade kein Sacheigentum begründet werden. Auch genießen sie typischerweise keinen Schutz als „geistiges Eigentum““. So schützt das Urheberrecht grundsätzlich nur den Ausdruck bzw. die Form eines Werkes, nicht aber seinen Inhalt selbst. Gleichermaßen wird patentrechtlich nur die Anwendung einer Erfindung exklusiv geschützt, während die Patentschrift sogar offengelegt werden muss, erläutert Michael Dorner, Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in München. Als einzige Quelle für den Rechtsschutz von Daten und Informationen bleibt typischerweise der Know-how-Schutz. Welche gesetzlichen Schutztatbestände hierunter fallen, ist schwer überschaubar, da es in Deutschland gegenwärtig kein übergreifendes, einheitliches Schutzgesetz gibt, sondern die maßgeblichen Regelungen über verschiedene Rechtsgebiete und Normen hinweg verteilt sind. Dies wird sich absehbar in weiten Teilen ändern, sofern ein aktueller Richtlinienentwurf der EU-Kommission zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß den aktuellen Planungen im Jahr 2016 verabschiedet wird.

Die Richtlinie zielt auf eine EU-weite Vereinheitlichung und Stärkung des Rechtsschutzes. Sie soll Industriespionage und Geheimnisverrat entgegenwirken, die in einer arbeitsteiligen und vernetzten Wirtschaft eine zunehmende Bedrohung für Daten und Informationen eines Unternehmens darstellen. Jedoch wird dabei eine aktive Mitwirkung der Schutzsuchenden gefordert. Voraussetzung für den Rechtsschutz ist nämlich, dass die Betroffenen darlegen und beweisen können, dass die Daten und Informationen Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen waren. Wollen Unternehmen ihre wichtigsten Assets in einer digitalisierten Wirtschaft effektiv schützen, müssen sie kritisch prüfen, ob ihre aktuellen Compliance-Systeme die zukünftigen Anforderungen erfüllen. Konkret müssen bestehende Maßnahmen zum Unternehmensschutz und zur IT-Sicherheit mit einem durchdachten Know-how-Schutz-Konzept kombiniert werden.

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