Vergleichsportal Idealo klagt mit Freshfields gegen Google
An Google kommt im Netz niemand vorbei. Das Preisvergleichsportal Idealo sieht beim Internetriesen gar einen Missbrauch dieser marktbeherrschenden Stellung und hat mit Hilfe der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer Klage gegen Google eingereicht.
Die Federführung bei diesem Mandat lag bei den Partnern Roman Mallmann (Litigation, Düsseldorf) und Frank Röhling (Kartellrecht, Berlin).
Idealo wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber zu missbrauchen, um den eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ im Markt durchzusetzen. Den dadurch entstandenen Schaden beziffert Idealo – gestützt auf ein Gutachten der Beratungsgesellschaft E. CA Economics – auf rd. 500 Mio. Euro, behält sich jedoch vor, diesen Betrag je nach Verfahrensverlauf noch zu erhöhen. Der Vorwurf, Google missbrauche sein Monopol, ist nicht neu.
Bereits 2017 stellte die EU-Kommission fest, dass Google durch die bevorzugte Positionierung des eigenen Dienstes Google Shopping und der gleichzeitigen Herabstufung von Konkurrenzangeboten dem eigenen Angebot einen unrechtmäßigen und wettbewerbswidrigen Vorteil verschaffe und belegte Google mit einem Bußgeld in Höhe von 2,42 Mrd. Euro. Gleichzeitig wiesen die europäischen Kartellwächter darauf hin, dass Wettbewerber Schadensersatz vor den nationalen Gerichten einfordern können. Einen Weg, den nun auch Idealo gemeinsam mit der Kanzlei Freshfields beschreitet, die bereits die Idealo-Mutter Axel Springer in dem Missbrauchsverfahren der EU-Kommission gegen Google vertreten hatte.
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