ESG-Bestandsaufnahme wird bei Unternehmenskäufen Pflicht
Sogar in Davos, heißt es, drehte sich dieses Jahr alles um das Thema Nachhaltigkeit – wenn auch eher im Sinne visionärer Pläne zur Bewältigung künftiger Krisen. Weniger wolkig, sondern ganz konkret geht es heute bereits um Nachhaltigkeitskriterien, wo zwei interessierte Parteien aufeinandertreffen: M&A-Investoren, die feste ESG-Standards erfüllen müssen, und Target-Unternehmen, deren Wert sich zunehmend auch daran bemisst, wie gut sie in puncto ESG aufgestellt sind.
Worauf genau dabei geachtet wird, lässt sich allerdings nicht generalisieren, berichten Transaktionsberater – bislang nicht und wohl auch nicht in Zukunft. „Branchenübergreifend wird es nur wenige ESG-Standards geben, dafür sind die relevanten Themen zu unterschiedlich“, erläutert Mirjam Boche, M&A-Partnerin bei der Anwaltskanzlei Arqis.
Umso stärker kommt es auf das genaue Durchleuchten jedes einzelnen Targets an. Während sich für Risikobereiche wie Compliance, Arbeits- oder Umweltschutz schon feste Schemata bei der „Due Diligence“ (DD)-Bestandsaufnahme herausgebildet haben und z.B. ein CO2-Fußabdruck noch vergleichsweise einfach zu berechnen ist, fehlt es für andere ESG-Aspekte bislang an klaren Vorgaben. „Viele Kriterien sind noch im Fluss. Bis die wesentlichen Regeln kodifiziert sind, kann es durchaus noch zwei bis drei Jahre dauern“, weiß Daniel Epe, Transaktionspartner bei der Kanzlei GLNS.
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob und wann sich brancheninterne Standards herausbilden. „Erst wenn der Gesetzgeber aktiv wird, werden aus ESG-Standards allgemeinverbindliche Regelungen“, erklärt Arqis-Anwältin Boche; erst dann machen auch generalisierte DD-Kriterien für ESG-Themen Sinn. Bis dahin, und für alle branchen- und fallspezifischen Sonderrisiken auch darüber hinaus, kommt zur üblichen DD noch eine eigene ESG-DD. Weniger ein Fall für klassische M&A- oder Rechtsberater, sondern für die ESG-Spezialteams der großen Beratungsgesellschaften oder für fokussierte Risikoberater wie etwa ERM oder Frank Partners. Viele größere Finanzinvestoren haben ohnehin schon eigene Teams für ESG-Analysen im Haus.
Was bei der ESG-DD herauskommt, wirkt sich längst auch darauf aus, wie viel Geld am Ende fließt, weiß Arqis-Partner Jörn-Christian Schulze. „Immer regelmäßiger verlangen Finanzinvestoren spezielle Garantien zur Erreichung bestimmter Ziele, etwa für den Ökostromanteil in der Produktion oder für Diversität der Belegschaft.“ Manche Fonds, etwa aus dem Venture-Bereich, knüpften ihre Kapitalleistungen mittels „Milestones“ an die Erreichung von Nachhaltigkeitszielen.
Andere Investoren können sich durchaus vorstellen, dass ESG-Defizite in bestimmten Fällen gar kein Argument gegen, sondern für einen Deal sein könnten – vorausgesetzt, es bestehen realistische Chancen, den Unternehmenswert durch operative Verbesserungen während der Haltedauer zu steigern. Ohne eine eigene ESG-DD werden sich allerdings auch Arbitrageure nicht auf einen Deal einlassen. „Wichtig ist vor allem, dass der Käufer alle Risiken kennt. Auch darum werden die Offenlegungsstandards immer breiter“, sagt Ingo Strauss, Transaktionspartner bei der Kanzlei Latham & Watkins.
Ähnlich sieht es bei einem ESG-immanenten Zielkonflikt aus, der aktuell im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie Kopfzerbrechen macht: Was gut für „E“ ist, kann schlecht für „S“ sein und umgekehrt. Je tiefer man in die Details einsteigt, desto komplizierter wird es. In Transaktionsverhandlungen lässt sich dieses Problem allerdings recht gut eingrenzen, beobachtet GLNS-Partner Epe. „Wenn die Vertragsparteien im jeweiligen Einzelfall abwägen, ist dieser Konflikt genauso gut oder schlecht lösbar wie alle anderen Punkte einer Vertragsverhandlung.“
Nicht dass es bei ESG-Themen allein auf Käufer und Verkäufer ankäme. Hängt die Transaktion mit einer Finanzierung zusammen, spielen auch die Nachhaltigkeitsrichtlinien der involvierten Geldgeber, vor allem institutioneller Investoren, eine zunehmend zentrale Rolle. Das gilt gerade im Zusammenhang mit der Platzierung von Anleihen, ganz besonders sog. High Yield Bonds, am Kapitalmarkt oder der Vermarktung von syndizierten Krediten, wie Latham-Partner Strauss betont. Spätestens hier dürften sich früher oder später einige Standards herausbilden, die auch für ESG-DDs von M&A-Deals ohne Finanzierungskomponenten prägend sind.
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