Datenschutz

Digital Services Act – EU weitet Pflichten für Online-Portale aus

_ Mit dem Digital Services Act (DSA) legt die EU nach dem Digital Markets Act (DMA) einen weiteren Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt fest. Der Pflichtenkatalog für Onlineriesen wie Meta, Amazon und Google wird damit nochmals erweitert, aber auch auf kleine Unternehmen kommen – mit einigen Abstrichen – neue Regeln zu.

Der DSA nimmt Online-Marktplätze und soziale Netzwerke stärker in die Verantwortung, Nutzerinnen und Nutzer vor ungewollten Handlungen zu schützen, z.B. durch das Verbot irreführender Benutzeroberflächen und ein verpflichtendes Meldesystem für illegale Inhalte. Auch personalisierte Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet oder sensible Daten wie die sexuelle Orientierung verwendet, wird durch den DSA untersagt.

Für Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, schafft der DSA die „weltweit schärfsten Standards für ein freies und demokratisches Internet“. Der Digital Services Act wie auch der Digital Markets Act sind eine Weiterentwicklung der noch aus dem Jahr 2000 stammenden e-Commerce-Richtlinie. Grundsätzlich gilt: Je größer die Plattform, desto mehr Pflichten hat sie zu erfüllen. Für kleine Unternehmen und Startups sind entsprechende Ausnahmen vorgesehen, um sie vor unverhältnismäßigem Aufwand zu schützen. 

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