Whistleblowing

Heuking startet erstes kanzleieigenes Hinweisgebersystem

Unter dem Namen “WhistleFox” hat Heuking Kühn Lüer Wojtek als erste Kanzlei in Deutschland ein eigenes Hinweisgebersystem entwickelt. Ziel ist es, Unternehmen, Behörden, Kommunen und Verbände mit einem ganzheitlichen Angebot aus Recht und Technik dabei zu unterstützen, die Auflagen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu erfüllen und gesamtstrategische Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR) zu geben.

Damit schlage das Tool die Brücke zwischen herkömmlichem Hinweisgebersystem und Legal Tech, so Johan Schneider, Managing Partner für Organisation, Geschäftsprozesse und Digitalisierung bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Zudem biete das Tool ein hohes Maß an Datenhoheit für den Mandanten, da alle fallbezogenen Daten auf kanzleieigenen Servern in Deutschland gespeichert und keine Drittanbieter zwischengeschaltet werden. 

Rechtlicher Hintergrund ist die EU-Whistleblower-Richtlinie, die für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, alle öffentlichen Einrichtungen und Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten sowie alle Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern die Pflicht zur Einrichtung eines sogenannten Hinweisgebersystems vorsieht. Über dieses sollen mögliche Missstände (auf Wunsch anonym) sicher gemeldet werden können. Die Umsetzung in nationales Recht ist in Kürze zu erwarten und betrifft insgesamt über 80.000 Unternehmen in Deutschland. Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern müssen zudem ab dem 1.1.2023 ein Hinweisgebersystem einrichten, über das Missstände in der gesamten Lieferkette gemeldet werden können.

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