Fondsbranche sieht neuen AIFM-Regulierungsentwurf positiv

Aus der Regulierungskrise könnte die Branche der Geschlossenen Beteiligungsmodelle wie Phönix aus der Asche aufsteigen. Die Branchenteilnehmer, die im VGF Verband Geschlossene Fonds, der mit seinen Mitgliedern ca. 80% des aktuellen Branchenvolumens abdeckt, organisiert sind, können mit den aktuellen Regelungen leben – auch wenn es aufwändig wird.

Allerdings werde sich die Fondsbranche grundlegend verändern, meint Geschäftsführer Eric Romba. Die Anbieterseite werde sich von jetzt weit über 300 Initiatoren Geschlossener Fonds auf etwa 100 konsolidieren. Nach dem neuen materiellen Investmentbegriff gibt es nur noch Kapitalverwaltungsgesellschaften, die alle gleichermaßen im Kapitalanlagegesetzbuch geregelt sind. Das neue Branding schiebt die Branche, die bislang dem unregulierten Grauen Kapitalmarkt zugeordnet war, in die Kategorie der Weißen Kapitalanlagen. Die jetzigen Regelungen des Gesetzentwurfs (s. PLATOW Immobilien v. 9.11.) dürften aus Sicht des Bundesfinanzministeriums kaum verhandelbar sein.

Die Stimmung auf dem VGF-Branchentag war entsprechend gut. Jetzt gilt es, Übergangsregelungen zu optimieren und den Kontakt zum BMF störungsfrei zu gestalten, denn noch hat der Gesetzentwurf nicht alle Ministerien passiert. Ob sich Rest-Europa allerdings an die Umsetzungsvorgabe bis zum 23.7.2013 hält, ist offen. Ansonsten bleibt aber das Hauptproblem bestehen, dass sich das Gesetz auch nach Ansicht renommierter Branchenteilnehmer vom ursprünglichen Ansatz des Anlegerschutzes gelöst hat. Reguliert werden die Manager alternativer Investmentfonds (AIFM). Die sind seit Branchenanbeginn Gesetzesanpassungen gewöhnt. Der Anleger fällt durch das Raster des AIFM-Umsetzungsgesetzes und trägt letztlich nur die Kosten der Regulierung, die die Unternehmen naturgemäß weiterreichen müssen.

Zur Beurteilung des Gesetzes müssen wir uns fragen, was sich geändert hätte, hätte es das Gesetz schon früher gegeben. Das Ergebnis: Kein Skandal oder keine nicht-kriminelle Pleite wären verhindert worden, denn vor Kriminalität schützt ein Gesetz nicht. Produkte werden immer auf aktuellen Märkten, steuerlichen Rahmenbedingen und Preis- und Kapitalmarktbedingungen beruhen. Einen Schutz vor vertriebsgesteuertem, prozyklischem und trendigem Einkauf zu Höchstpreisen gibt es nicht. Vor Marktveränderungen, Fehlallokationen durch Steuergesetze und Finanzkrisen schützt keine Regulierung. Ein sportlicher Einkauf für lange Produkt-Pipelines ist systemimmanent. Vor komplexer, gestalterischer Optimierung mit Implosionsgarantie schützt nur die Erfahrung. Diese Punkte waren aber die überwiegenden Fehlerquellen der Vergangenheit. Langfristige Ertragsoptimierung bleibt ein unternehmerisches Ziel – unabhängig von der Rechtsform einer Kapitalanlagegesellschaft. Gleichzeitig senkt die Regulierung über die umgelegten Kosten die sowieso schon historisch niedrigen Renditen von fondsfähigen Sachwerten. Die Risiken falsch verstandener Streuung haben zu den größten Skandalen geführt. Blindpools werden gefördert. Die Prospektanforderungen werden formal gesenkt. Auf der Ertragsseite tut sich für den Anleger durch die Regulierung überhaupt nichts. Gleichzeitig wiegen Regulierung, Branding und Produktgestattung den Anleger in Scheinsicherheit. Aber als Trost bleibt die zu erwartende Branchenprosperität. Nie war die Zeit für Sachinvestitionen besser. Ein geregelter Kapitalmarkt und von der BaFin genehmigte Produkte sind doch die besten Argumente für die Anlegercouch. Gleichzeitig weist eine aktuelle VGF-Leistungsbilanzstudie überraschend gute Ergebnisse für die Fonds der VGF-Mitglieder aus.

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