Osteuropa

EuGH zeigt Polen und Ungarn die Grenzen auf

_ Polen und Ungarn müssen mit weiteren Kürzungen von EU-Mitteln rechnen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klagen der beiden Länder gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus am Mittwoch (16.2.) ab.

Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden. Das 2021 eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Mittel zu kürzen, wenn deren Missbrauch droht. Dann können Zahlungen aus dem gemeinsamen Haushalt reduziert oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken. Ziel der Regelung sei es, das EU-Budget vor Schaden durch mangelnde Rechtsstaatlichkeit zu schützen, führte das Gericht aus – nicht etwa, derartige Verstöße als solche zu ahnden.

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