Sparkassen

Prämiensparverträge – Etappensieg für Institute

Seit die ersten Prämiensparer gegen institutsseitige Kündigungen von Sparverträgen vor Gericht zogen, wurden schon einige Schlachten geschlagen. Eine wichtige Front verläuft dort, wo es um die genaue Berechnung nachzuzahlender Zinsen geht, sind doch viele Zinsanpassungsklauseln aus den 1990er-Jahren unwirksam.

Weitgehend im Sinne des Finanzsektors entschied gestern (28.2.) das Bayerische Oberste Landesgericht: In einem Musterfeststellungsverfahren, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Sparkasse Nürnberg führt, stellten sich die Richter gegen diverse Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH), der für die Zinsanpassung im Zeitverlauf eine „Verhältnismethode“ für maßgeblich erklärt hatte.

overlay

Kennenlern-Angebot für PLATOW Brief
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen

  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögens-verwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar

ARTIKEL DIESER AUSGABE

Exklusiv | 29. Februar 2024

BayernLB wohl bald einig mit EBA

Die EBA untersucht aktuell die vor der Europäischen Bankenverordnung begebenen Kapitalinstrumente des Kernkapitals. Dabei geriet auch eine vom Freistaat in den 1990ern in die BayernLabo... mehr