Versicherungslandschaft

Analyse – EU zieht Zügel bei Geldwäschebekämpfung an

Europäische Flagge vor dem EU Parlament in Brüssel
Europäische Flagge vor dem EU Parlament in Brüssel © Grecaud Paul | AdobeStock

_ Die neuen EU-Vorgaben zur Geldwäsche werden das Leben der Versicherer erschweren, erklärte Paul Schultess, Rechtsanwalt in der Kanzlei Annerton, beim „ICIR Digital Insurance Forum“. Die neue EU-Verordnung in Verbindung mit der 6. EU-Geldwäscherichtlinie wird in großen Teilen das nationale Geldwäschegesetz (GwG) ersetzen.

Damit soll das Einschleusen illegaler Gelder in den legalen Wirtschaftsraum und Terrorismus verhindert werden, wofür die Geldwäschebehörde AMLA Sorge tragen wird (s. PLATOW v. 23.2.), hierzulande unterstützt von Zoll und BaFin. Die deutschen Versicherer müssen künftig vor allem dafür Sorge tragen, dass sie intern eine (auch produktspezifische) Risikoanalyse durchführen und interne Sicherungsmaßnahmen sicherstellen. Wesentlich ist, dass sie bei der Identifizierung ihrer Vertragspartner genauer werden. Spätestens bei Auszahlung einer Geldleistung müssen alle Vertragsbeteiligten identifiziert werden, bei juristischen Personen wie Unternehmen auch deren Führungsebene.

overlay

Kennenlern-Angebot für PLATOW Brief
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen

  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögens-verwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar

ARTIKEL DIESER AUSGABE