Billigflüge

Ryanair – Goodbye London

_ Bevor Corona die Luftfahrt in den Klammergriff genommen hatte, spukte ein anderes Schreckgespenst durch die europäische Airline-Landschaft: der Brexit. Nach lautem Aufschrei, vor allem im Vorfeld des für die britische Wirtschaft und Beziehung zur EU schicksalshaften Volksentscheids, wurde es sukzessiv ruhiger um die Folgen des UK-Austritts. Mit dem nun verkündeten geplanten Delisting von Ryanair am Londoner Börsenplatz der LSE rückt der Brexit wieder in den Fokus und zeigt, dass dessen Folgen trotz des vor fast genau einem Jahr geschlossenen Handelsabkommens (seit Anfang 2021 in Kraft) noch immer nachwirken.

Denn offen blieb in der Vereinbarung das Thema Aktionärsstruktur. Die Mehrheit der Aktien europäischer Airlines müssen, so verlangt es die EU, in europäischer Hand liegen, UK zählt nunmehr als Drittstaat, sonst droht der Verlust wichtiger Slots und Verkehrsrechte – ein Trade-off, den keine Airline bereit ist einzugehen. Und ein neues Abkommen wagte die Branche nicht abzuwarten. Der kurze Prozess, den Ryanair-CEO Michael O‘Leary mit den Aktionären machte – Erwerbsverbot für Stammaktien für alle Nicht-EU-Bürger (samt Briten) und Stimmrechtsentzug – führte dazu, dass sich an der Themse der Prozentsatz der Stammaktien zuletzt stark verringerte. So sehr, dass sich die mit der Notierung und Handelszulassung verbundenen Kosten nicht mehr rechnen, erklärt der Billigflieger. Letzter Handelstag soll der 17.12. sein, an der Euronext in Dublin bleibt der Low Coster notiert.

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