DSGVO – Neuer Bußgeldkatalog birgt Risiken für Unternehmen
Besonders für Großunternehmen wird die Einhaltung der Datenschutz-Compliance künftig noch wichtiger. Grund hierfür sind die deutlich höheren Strafen bei Missachtung der DSGVO, die seit mittlerweile 18 Monaten gültig ist und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten regelt.
Die Datenschutzbehörden haben jetzt ihr neues Modell zur Bemessung von Bußgeldern vorgestellt. Danach können die Strafen gerade für größere Unternehmen und Konzerne höher ausfallen, da diese auf der Basis des Umsatzes der „wirtschaftlichen Einheit“, also oftmals der Unternehmensgruppe, berechnet werden. So hat die Berliner Datenschutzbehörde bereits im August angekündigt, ein möglicherweise zweistelliges Millionenbußgeld zu verhängen. In anderen Ländern der EU sind solche Beträge nichts Neues. „Das neue Modell ermöglicht es, die Höhe drohender Bußgeldrisiken nun deutlich präziser als bislang zu berechnen“, erklärt Tim Wybitul, Datenschutzexperte der Kanzlei Latham & Watkins.
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