Grundsteuerreform – Unglückliche Industrie
Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert werden – so will es das Bundesverfassungsgericht, denn die veraltete Bewertungsgrundlage sei nicht mehr zeitgemäß, urteilt das Gericht. Pünktlich zum Wochenende machte der Bundestag den Weg für die Reform der wichtigsten steuerlichen Einnahmequelle der Kommunen (2018: 14,2 Mrd. Euro) frei. Der Reformvorschlag von Finanzminister Olaf Scholz, der auf flexiblen wertbildenden Faktoren beruht, stößt der Industrie bitter auf.
Einziger Hoffnungsschimmer, so erklärt etwa der BDI, sei die mitverabschiedete Öffnungsklausel für die Länder. Nur wenn die Länder auch eigene Regeln zur Steuererhebung aufstellen dürften, ließe sich ein Bürokratiechaos verhindern. In die gleiche Kerbe schlägt auch der Immobilienverband ZIA. Schon theoretisch erfordere das neue Bewertungskonzept viele weitere Steuerbeamte. Diese zusätzliche Bürokratie könnte letztlich zulasten der Rendite von Immobilieninvestoren gehen, warnt der ZIA. Eine Mehrbelastung fürchten auch die Bauern. Grundsätzlich sei die Reformidee sinnvoll, setze das neue Modell doch an der Ertragsfähigkeit der bewirtschafteten Flächen an. Kritische Punkte sind lt. DBV aber die Zuschläge bei der Tierhaltung oder bei Wohngebäuden auf den Höfen.
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