Rente

Pensionskassen sind mit Regulatorik überfordert

_ Die Chancen stehen gut, dass auch nach der Bundestagswahl das Ziel einer weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) auf der Tagesordnung bleibt. Im Gegensatz zur privaten Vorsorge bzw. der dritten Säule des deutschen Rentensystems wurde die bAV als zweite Säule 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gründlich reformiert.

Auf eine weitere Stärkung der Pensionskassen – in Deutschland der mit rd. 175 Mrd. Euro Deckungsmitteln zweitgrößte Durchführungsweg der bAV – hofft seither Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich beim Berater Willis Towers Watson (WTW). Denn die Branche kämpft mit einer Doppelbelastung. Im Niedrigzinsumfeld lassen sich mit den für Pensionskassen vorgeschriebenen sicheren Anlagen kaum noch auskömmliche Erträge erzielen. Gleichzeitig sind die regulatorischen Anforderungen in den vergangenen 15 Jahren erheblich angestiegen. „Gerade deshalb ist es unerlässlich, genau zu prüfen, welche regulatorischen Anforderungen wie zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen“, fordert Conrads.

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