Mystery Shopping – Bei den Banken gefürchtet
BaFin legt Bericht vor _ Nach der europäischen Bankenaufsicht ESMA (6.7.) hat am Donnerstag (13.7.) auch die BaFin ihren Bericht zur großen Mystery Shopping-Aktion vergangenen Jahres vorgelegt. Im Fokus der anonymen Testkäufe lag u. a. die Einhaltung der Offenlegungspflichten zu Kosten und Gebühren nach MiFID II. Bei einem Mystery Shopping sendet die Aufsicht geschulte Testkäufer aus Agenturen – möglichst inkognito – zu Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern. Damit verfügt die BaFin über ein machtvolles Werkzeug, das bei den Instituten Angst und Schrecken verbreitet. So zumindest die Theorie.
Oft verraten die verdeckten Prüfer ihre Stippvisiten allerdings schon unbewusst bei der Terminvereinbarung, hören wir aus Bankenkreisen. So werde praktisch standardisiert eine Erbschaft in Höhe von 100 000 Euro erwartet, diese solle zur Altersvorsorge angelegt werden, aber in nichts Spekulatives. Erfahrene Banker greifen dann bereits zum „Drehbuch“ im Regal. Darin wird minutiös beschrieben, über welche Kosten im Beratungsgespräch ex-ante informiert werden muss und wie die Geeignetheitsprüfung des Kunden auszusehen hat. Für dieses Schauspiel ist freilich auch wieder nicht jeder Banker gemacht. Im Zweifel nehme der Berater lieber Urlaub und lasse die High-Performer an die Front, sagt man uns. Für Banken bietet das einerseits eine willkommene Challenge, andererseits entsteht auch ein enormer Leistungsdruck. Schon die Einführung des Beraterregisters sorgte 2012 für große Aufregung. Dort führt die BaFin weit über 200 000 Bankmitarbeiter und hinterlegt mögliche Beschwerden. In schweren Fällen können Berufsverbote ausgesprochen werden, wogegen die Volksbank Göppingen 2013 eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.

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