Keine Strafe für Münchener Hyp wegen Lageberichtsfehler

Sitz der Münchener Hyp
Sitz der Münchener Hyp © Münchener Hyp

_ Der Lagebericht der Münchener Hypothekenbank für das Geschäftsjahr 2019 ist laut BaFin fehlerhaft. Der Report gehört zum festgestellten Jahresabschluss zum Stichtag 31. Dezember 2019 der Bank, die seit ihrer Gründung im Jahr 1896 als Experte für langfristige Immobilienfinanzierungen gilt.

Im Rahmen des Lageberichts, der zur Prognoseberichterstattung gehört, wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft nicht hinreichend dargestellt, bemängelt die Aufsicht. Es fehle an Angaben zur Vermögens- und Ertragslage, an Erklärungen, Kommentierungen, Verdeutlichungen und Bewertungen. Zudem würden unzulässige rein komparative Prognosen oder qualitative Aussagen verwendet. Die festgestellten Fehler betreffen ausschließlich den Lagebericht 2019, damit ist der Jahresabschluss 2019 von der Bekanntmachung nicht betroffen. Es werden also weder Bilanz noch Gewinn- und Verlustrechnung als fehlerhaft festgestellt.

Im Jahr 2019 war Louis Hagen noch Vorstandsvorsitzender, bevor er sein Amt am 1. Januar 2023 an Holger Horn abgab und wenige Monate später Aufsichtsratsvorsitzender bei der Deutschen Pfandbriefbank wurde. Doch durch die Berichtsverfehlung erwarten ihn wohl keine nachträglichen Schwierigkeiten. „Mir ist davon nichts bekannt“, sagt ein Pressesprecher auf PLATOW Anfrage. Das Institut selbst muss keine Geldstrafe fürchten, wie die angefragte BaFin erklärt. Bei der Bilanzkontrolle gehe es maßgeblich um Transparenz für den Kapitalmarkt, hierfür seien Fehlerbekanntmachungen „ein geeignetes Mittel“.

Komplette Entwarnung gibt es für die Bank, die zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe gehört, allerdings nicht. Nach einer Fehlerbekanntmachung nimmt die BaFin „regelmäßig eine Nachschau vor“. Aussagekraft für die Jahre nach 2019 hat der Fehlerbericht nur bedingt. Einerseits ist die Bilanzkontrolle – anders etwa als die laufende Institutsaufsicht – stichtagsbezogen, andererseits waren die Prüfungen in den Jahren zuvor unauffällig, erklärt der Sprecher. Wenn die BaFin ein Verfahren eröffnet, prüft sie im Regelfall aktuelle Abschlüsse bzw. Lageberichte. Die Verfahrensdauer kann sich dann über nachfolgende Stichtage hinaus erstrecken.

Der Aufsichtstadel hat die Bank auf dem falschen Fuß erwischt. „Wir sind davon ausgegangen, dass die Berichte in Ordnung sind, sonst hätten wir sie nicht so verfasst“, erklärt uns der Sprecher der Münchener Hyp. Das Unternehmen werde die Beanstandungen analysieren und die Anmerkungen in die kommenden Berichte einarbeiten.

Das ist genau die Reaktion, die sich die BaFin neben der branchenweiten Aufmerksamkeit des Tadels wünscht. Die Bilanzkontrolle habe eine „präventive Funktion“ und die Aufsicht geht davon aus, dass die Bank in künftigen Lageberichten „die bekanntgemachten Fehler nicht wiederholen wird“. Das Mittel hierfür ist die Nachschau. mv

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