Parteienlandschaft

AfD – Ohrfeige für Verfassungsschutz

Die Niederlage des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Köln kam mit Ansage. Die Richter untersagten dem Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten – zumindest vorerst. Anfang März war durchgesickert, dass der Geheimdienst die gesamte AfD als Prüffall eingestuft hat, obwohl die Behörde dem Gericht zugesagt hatte, die Entscheidung geheim zu halten.

Spätestens als BfV-Präsident Thomas Haldenwang in einer internen Schalte seine Länderkollegen über die Verdachtsfall-Einstufung informierte, war absehbar, dass sich die politisch hochbrisante Entscheidung, über die bereits zu Jahresbeginn öffentlich spekuliert wurde, kaum noch unter der Decke halten lässt. Die Kölner Richter fühlten sich offensichtlich vom Verfassungsschutz hintergangen und knallten der Behörde jetzt sehr zur Freude der AfD einen Warnschuss vor den Bug. Mit mehreren Eilanträgen, über die noch nicht entschieden ist, versucht die AfD juristisch, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu verhindern. Das Gericht betont denn auch, dass der aktuelle Beschluss keine Vorentscheidung in der Sache sei.

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