Verbraucherschutz

Verbandsklagen – Neues Werkzeug für Verbrauchervertreter

_ Ob der Name vielversprechend oder ironisch klingt, liegt im Auge des Betrachters. „Abhilfeklage“ hört sich immerhin griffiger an als „Musterfeststellungsklage“ (MFK).

Letztere galt als Durchbruch für den Verbraucherschutz, als sie mitten in der Dieselskandal-Prozesswelle 2018 eingeführt wurde; bei Themen wie Prämiensparverträgen, Kontogebühren o.ä. hat die von Verbänden wie dem vzbv gern genutzte Option schon Spuren hinterlassen. Mit Abhilfeklagen würde sich das wohl noch verschärfen: Geben die Richter den Kunden Recht, müssten diese nicht einmal mehr selbst aktiv werden. Stattdessen soll ein gerichtlich bestellter Sachwalter das Geld eintreiben. Auch die Frist, innerhalb derer Verbraucher der Klage beitreten können, soll deutlich verlängert werden.

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