Geldinstitut

Cum Ex – Warburg hat den Schaden schon jetzt

Die letzten Tage waren für M.M. Warburg & CO wenig erfreulich. Das OLG Frankfurt hat im Cum Ex-Revisionsverfahren der Société Générale gegen die Helaba erkennen lassen, dass die Depotbank bei so genannten Eigengeschäften dem Investor nicht unbedingt schadenersatzpflichtig sein muss.

Vor dem LG Frankfurt waren die Franzosen in erster Instanz noch zur Zahlung von 22,8 Mio. Euro an die Helaba verurteilt worden. Um Eigengeschäfte geht es auch bei M.M. Warburg & CO. Der Frankfurter Prozess, dessen Ausgang sicher abgewartet werden muss und der rechtlich auch ein wenig anders liegt, hat daher für die Hanseaten erhebliche Relevanz. Warburg hat gegen die Deutsche Bank als damaliger Depotbank Klage erhoben. Die Deutsche weist aber wie SocGen alle Vorwürfe zurück. Da sich Warburg und die Deutsche Bank noch im schriftlichen Austausch befinden, ist mit Verfahrensbeginn erst Anfang 2020 zu rechnen.

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