Europäische Kapitalmarktunion – Neues Kapitel zur Einheit Europas
"Am 18.2.2015 veröffentlichte die Europäische Kommission das Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion"". Es handelt sich dabei um eines der dringlichsten Projekte der neu besetzten Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Amtszeit bis 2019. Die Kapitalmarktunion soll Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl von verschiedenen Finanzierungen ermöglichen. Gleichzeitig soll sie die Kosten für Finanzierungen durch die Schaffung eines einheitlichen integrierten europäischen Kapitalmarkts wesentlich reduzieren."
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„Die Schritte zu einer Kapitalmarktunion werden umfangreiche Änderungen zur Folge haben: Marktteilnehmer und Finanzinstitute werden gezwungen sein, sich den neuen Vorgaben anzupassen und gegebenenfalls ihre Geschäftsmodelle überdenken müssen““, so Christian Storck, Partner bei Linklaters in Frankfurt. „Das Grünbuch beschreibt zum einen den derzeitigen Status Quo des Europäischen Kapitalmarkts und greift zum anderen die bereits im November 2014 in der Mitteilung der Europäischen Kommission genannte ‚Investitionsoffensive für Europa‘ auf.““
So soll der Kapitalmarktzugang für Unternehmen erleichtert und die Bestimmungen der Prospektrichtlinie daraufhin überprüft werden, inwieweit der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert werden kann. Gleichzeitig soll der Anlegerschutz aber bestehen bleiben. Ferner soll ein regulatorischer Rahmen für hochwertige Verbriefungen geschaffen werden. Die Europäische Kommission sieht einen aktiven Verbriefungsmarkt als zusätzliche Möglichkeit, um Kapital für Wirtschaftswachstum freizusetzen. „Hierzu sollen Verfahrensstandards entwickelt und die Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit von Verbriefungen erhöht werden““, sagt der Kapitalmarktexperte. „In Bezug auf kleine und mittelständische Unternehmen sollen deren Kreditinformationen angeglichen und vergleichbar gemacht werden.““ Auch der Markt für Privatplatzierungen soll durch übergreifende Prinzipien und Verfahren eine Standardisierung erfahren. Schließlich soll zeitnah die Umsetzung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds erfolgen. Das Grünbuch formuliert als weitere Ziele:
- eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Unternehmen und Infrastrukturprojekte in Europa
- erhöhte Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten der Wirtschaft
- Abbau von Hürden für Investitionen sowie
- Verbesserung des Rechtsrahmens für Unternehmen mit Blick auf das Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht.
„Gleichzeitig werden Marktteilnehmer in einer öffentlichen Konsultation gebeten, Anregungen und Reformvorschläge für die zentralen Bereiche der Prospektrichtlinie und Verbriefungen zu machen““, so Storck. Interessierte Parteien können hier bis zum 13.5.2015 entsprechende Eingaben tätigen.
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