Deutsche Datenschutzbehörden ziehen die Zügel an

Die Datenschutzkonferenz DSK – der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden – hat sich am 14.10.19 auf ein einheitliches Modell zur Berechnung von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen verständigt. Nach Ansicht der DSK gewährleiste das Modell eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bußgeldbemessung. Vor allem aber dürften die verhängten Geldstrafen empfindlich steigen, meinen Hauke Hansen und Victoria Johnson von der Kanzlei FPS Rechtsanwälte.
Andere EU-Mitgliedstaaten haben bereits von dem Bußgeldrahmen, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ihrer Höchstgrenze von 20 Mio. Euro oder 4% des Jahreskonzernumsatzes…ARTIKEL DIESER AUSGABE
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