Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Kompetenzgerangel bringt Zeitplan in Gefahr
In allen Bereichen der deutschen Wirtschaft fehlen Fachkräfte. Abhilfe schaffen soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, kurz: FEG. Die Bundesregierung will mit einer Reihe von Erleichterungen dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen einfacher und schneller dringend benötigte Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland an Bord holen können. Doch der Bundesrat sieht womöglich seine Kompetenzen verletzt. „Im Kern geht es um die Frage, ob das FEG ein Zustimmungsgesetz ist“, erläutert Sebastian Klaus, Senior Manager der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft.
„In diesem Fall käme, etwas verkürzt gesagt, kein Gesetz ohne eben die Zustimmung des Bundesrates zustande.“ Es sei theoretisch möglich, dass der Bundesrat Unklarheiten beseitigen möchte durch Anrufung des Vermittlungsausschusses. In diesem Fall würde die neuerliche Diskussion das Inkrafttreten des Gesetzes deutlich verzögern.
Doch ist das FEG überhaupt ein Zustimmungsgesetz? In einer ersten Stellungnahme vor dem Verfahren im Bundestag hatte der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass einzelne Bestandteile eine zwingende Regelung des Verwaltungsverfahrens der Länder darstellen, insbesondere das so genannte beschleunigte Fachkräfteverfahren, in dessen Rahmen die Behörden der Länder unterstützend im Visumverfahren zur Ersteinreise tätig werden sollen. Sie würden die zukünftigen Arbeitgeber umfassend aufenthaltsrechtlich beraten müssen, obschon sie selbst gar keine verfahrensabschließende Entscheidung treffen. Anders sah es dagegen der Bundestag: Ebenso wie die Bundesregierung stufte er das Gesetz als Einspruchsgesetz ein und beschloss es am 7.6.19 als solches. Nun ist der Bundesrat am Zug: Seine Entscheidung über das Vorgehen trifft er laut Tagesordnung am 28.6.19.
Für das geplante Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2020 müsste das Gesetzgebungsverfahren einschließlich Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt spätestens am 30.6.19 abgeschlossen sein. „Dieser Termin ist bereits jetzt nicht mehr realistisch“, so Klaus‘ Einschätzung. Komme es zu einem Vermittlungsverfahren, würde er sich noch weiter in die erste Hälfte 2020 verschieben. „Nur wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt und so seinen Konsens erklärt, bliebe die Verzögerung gering“, so Klaus weiter. „Dann wäre nicht mehr erheblich, ob es tatsächlich ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz ist.“
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