Fondsstandortgesetz

Attraktivitätsschub für den deutschen Venture-Capital-Markt

Philip Schwarz van Berk und Philip Mostertz
Philip Schwarz van Berk und Philip Mostertz © Kanzlei POELLATH

Die Bundesregierung hat am 20.1.21 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen, mit dem auch Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt werden sollen. Der Fondsstandort Deutschland soll attraktiver und wettbewerbsfähiger werden.

Insbesondere der Venture-Capital-Markt hat sein volles Potenzial noch nicht ausgeschöpft. Kapital für deutsche Startups soll langfristig vermehrt auch von deutschen Venture-Capital-Fonds kommen, insbesondere in der kapitalintensiven Growth-Phase. Mit Blick auf den deutschen Markt wirkt sich das geplante Fondsstandortgesetz vor allem auf folgende Bereiche…

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