Mandat

DLA Piper schafft Tatsachen im Streit um Sat.1-Lizenz

_ Im Streit mit den Landesmedienanstalten Rheinland-Pfalz (LMK) und Hessen (LPR) um die Zulassungserteilung für ein bundesweites Fernsehprogramm durch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat DLA Piper vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine wegweisende Entscheidung für ProSiebenSat.1 TV Deutschland und Sat.1 SatellitenFernsehen (SSF) errungen und damit zugleich zwei Grundsatzentscheidungen zu zentralen rundfunkrechtlichen Fragen erstritten.

Demnach sind Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Lizenzvergabe für ein bundesweites Fernsehprogramm durch eine andere Landesmedienanstalt unzulässig. Bislang hatten sich Anstalten bei derartigen Eingriffen in ihr Sendegebiet auf ihre „Letztverantwortung“ berufen. Damit ist nun aber Schluss.

In den zwei Revisionsverfahren ging es um die Frage, ob die durch die MA HSH erteilte Lizenz für das bundesweite Fernsehvollprogramm SAT.1 rechtmäßig ist. Diese Neuzulassung war unter der aufschiebenden Bedingung erteilt worden, dass die derzeitige Veranstalterin des Programms SSF ihre 2008 von der LMK erteilte Zulassung zurückgibt. Eine wehrfähige Rechtsposition der klagenden Medienanstalten sah das BVerwG damit nicht gegeben. Auch die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte Neuorganisation der Medienaufsicht wiesen sie zurück.„Mit den Entscheidungen ist ein Stück Rundfunkrechtsgeschichte geschrieben worden“, bekräftigt der federführende DLA-Partner Michael Stulz-Herrnstadt (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Medienrecht, Hamburg) das Urteil.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE