Fristende für neues Energieaudit – Das kommt auf Unternehmen zu
Egal ob Gebäude, Industrieanlagen oder Abläufe innerhalb des Betriebs – bis zum 5.12.19 müssen Tausende Unternehmen das Profil ihres Energieverbrauchs laut Energiedienstleistungsgesetz ermitteln, wie schon 2015. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Geldbußen. Thomas Dünchheim, Partner im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, erklärt, auf was Unternehmen beim nun anstehenden Energieaudit achten müssen.
Herr Dünchheim, wer ist überhaupt von der Pflicht zum Energieaudit betroffen und was genau wird geprüft?
Betroffen sind alle Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro aufweisen. Besonderheiten ergeben sich jedoch für Unternehmen, die Teil einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns sind. Im Einzelfall ist daher genau zu prüfen, inwieweit die eigene Unternehmensstruktur eine Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nach sich zieht.
Laut den gesetzlichen Vorgaben (§§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz) müssen vor allem Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen ermittelt werden. Daneben müssen Unternehmen auch Informationen zum Energieverbrauchsprofil von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung zusammenstellen.
Und was passiert, wenn Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen?
Das ist nicht zu empfehlen, denn es drohen empfindliche Geldbußen in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde überprüft dabei stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben zur Durchführung eines Energieaudits.
Gibt es auch Ausnahmeregelungen, die Unternehmen in Anspruch nehmen können?
Die gibt es. Freigestellt sind laut Gesetzeslage Unternehmen, die entweder bereits ein Energiemanagementsystem oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.
Thomas Dünchheim ist Leiter der deutschen Praxisgruppe Government Regulatory bei Hogan Lovells sowie Office Managing Partner des Düsseldorfer Büros. Seit 2016 hat Dünchheim zudem an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht einen Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht sowie öffentliches Wirtschaftsrecht inne. Sein Beratungsschwerpunkt liegt u. a. im Umwelt- und Baurecht.
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