Update

Reform der Grunderwerbssteuer

In der vorherigen Ausgabe (PLATOW Recht v. 2.5.19) stellte Alexander Lehnen, Partner bei Arnecke Sibeth Dabelstein, den aktuellen Stand der Reform der Grunderwerbsteuer vor. Am 8.5.19 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium nun den lange erwarteten Gesetzesentwurf.

Er enthält die von den Landesfinanzministern bereits im November 2018 vorgeschlagenen Änderungen und schafft Planungssicherheit für alle Transaktionen, die bis zum 31.12.19 vollzogen werden. „Wenn eine Transaktion vor dem Start des Gesetzgebungsverfahrens – eventuell noch im Juni oder Juli, wahrscheinlich aber erst nach der Sommerpause im September – gesigned wird, kann man nach altem Recht sogar noch ein Jahr danach die Transaktion closen“, so Steuerberater Lehnen.

Darüber hinaus soll es Übergangsregelungen geben; u. a. gilt für Gesellschafter einer Personengesellschaft, die zum 31.12.19 nach der aktuellen Gesetzesfassung „Altgesellschafter“ sind, weiterhin die Fünfjahresfrist. Bemerkenswert sei, so Lehnen, neben den bereits bekannten Verschärfungen die neu beschlossene 15-Jahresfrist für Anteilsvereinigungen bei Personengesellschaften statt bisher fünf Jahren.

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