Interview

Pause für Insolvenzanträge soll Unternehmen Luft verschaffen

Die Corona-Pandemie zwingt die Bundesregierung zu raschem Handeln. Quasi über Nacht werden Rettungspakete geschnürt und Gesetzesregelungen der aktuellen Situation angepasst. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die neben den wirtschaftlichen Soforthilfen dazu beitragen soll, das möglichst wenige Unternehmen durch die Folgen der Pandemie pleitegehen. Maximilian Hacker, Counsel bei CMS Deutschland, gibt einen Überblick.

Herr Hacker, was bedeutet die Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht konkret?
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung normalerweise innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Lässt sie diese Frist verstreichen, drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Diese Insolvenzantragspflicht wird nun durch eine gesetzliche Regelung bis zum 30.9.20 ausgesetzt mit der Option für das Bundesjustizministerium (BMJV), die Aussetzung bis maximal zum 31.3.21 zu verlängern. Dieses Gesetz ist zwingend notwendig, da die Krise die Unternehmen völlig unvorbereitet getroffen hat und drei Wochen nicht mehr ausreichen werden, um Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. Zudem ist heute überhaupt noch nicht absehbar, wann sich die Situation weltweit wieder entspannen und welche langfristigen Folgen die Corona-Pandemie haben wird.

Welche Voraussetzung muss ein Unternehmen für die Aussetzung der Antragspflicht erfüllen?
Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und dass auf Grund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen, die sich bereits vor dem Beginn der Corona-Pandemie in einer Krise befunden haben, sich auch weiterhin an die Drei-Wochen-Frist halten müssen. Zudem muss die Geschäftsführung sofort die genannten Rettungsmaßnahmen nachweisbar einleiten, um das Privileg zu erhalten.

Wie bewerten Sie diese Hilfestellung für existenzbedrohte Unternehmen?
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist eine sinnvolle und zwingend notwendige Ergänzung der bereits beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Wirtschaft. Wichtig für die Geschäftsführung der betroffenen Unternehmen wird sein, genau zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen des Gesetzes tatsächlich erfüllen und welche Rettungs- und Notgeschäftsführungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes konkret getroffen werden müssen.

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