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Bundesverfassungsgericht schiebt Einheitlichem Patentsystem vorerst einen Riegel vor

Am 20.3.20 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde gegen das „Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 19.2.13 über ein Einheitliche Patentgericht“ (EPGÜ-ZustG) entschieden und dieses aus formellen Gründen für nichtig erklärt. Damit ist das geplante einheitliche Patentsystem für Europa erst einmal gestoppt.

Mit dem EPGÜ-ZustG sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht geschaffen werden. Als völkerrechtlicher Vertrag ist es Teil eines Regelungspakets zum Patentrecht, dessen Kern die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung auf EU-Ebene im Wege einer Verstärkten Zusammenarbeit ist. Das „europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ bietet in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz. Das EPGÜ sieht die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts (EPG) als gemeinsames Gericht der Mehrzahl der Mitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung vor. Es soll in Bezug auf europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung die ausschließliche Zuständigkeit für einen umfangreichen Katalog von Streitigkeiten bekommen. Dieser umfasst insbesondere Klagen wegen Patentverletzung, Streitigkeiten über den Bestand von Patenten und bestimmte Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts. Den Gesetzentwurf zu dem angegriffenen Vertragsgesetz nahm der Bundestag in dritter Lesung einstimmig an; anwesend waren etwa 35 Abgeordnete – zu wenig für eine nötige Zweidrittelmehrheit. Eine Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgte ebenso wenig wie die Feststellung des Bundestagspräsidenten, dass das Zustimmungsgesetz mit qualifizierter Mehrheit beschlossen worden sei.

Winfried Tilmann, Of Counsel bei Hogan Lovells, sieht das einheitliche Patentsystem in Europa dennoch nicht vor dem Aus: „Ich denke, dass die maßgeblichen Entscheidungsträger in der Politik wie auch die europäische Industrie weiterhin an einem effektiven einheitlichen Patentsystem in Europa interessiert sind. Die Idee eines einheitlichen europäischen Rechts mit einem einzigen Gericht wird sich auch in Zukunft als tragfähig und sogar richtungweisend, auch für andere Rechtsgebiete, erweisen.“

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